Infoposting der Newsgroup de.rec.tv.misc







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Stand: 29. August 2007
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Änderungen:
2.5.3. "Wer wird Millionär": Anzahl der Millionenfragen entfernt
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Inhalt

1. Allgemeines

    1.1. Usenet
    1.2. de.rec.tv.misc
      1.2.1. Tagline und Charta
      1.2.2. Verweise auf andere Newsgroups
      1.2.3. Spoiler-Warnungen
      1.2.4. Tags
      1.2.5. Abkürzungen

2. FAQ

    2.1. GEZ
    2.2. FSK/BPjM/FSF
    2.3. Fernsehmitschnitte
    2.4. Originalton
    2.5. Spezielle Sendungen
      2.5.1. "Zimmer frei" mit Cherno Jobatey
      2.5.2. "Streit um drei"/"Richterin Barbara Salesch"
      2.5.3. "Wer wird Millionär"

3. Tipps und Infos

    3.1. Einschaltquoten/GfK
    3.2. Werbungsrichtlinien
    3.3. Senderfamilien
    3.4. Rundfunkstaatsvertrag/LMA
    3.5. Senderliste

4. Links

    4.1. Internetdienste zum TV Programm
    4.2. IMDb
    4.3. Newsgroups/FAQs
    4.4. Sender-Websites
    4.5. Verschiedenes

5. Formales






1. Allgemeines


1.1. Usenet

In de.rec.tv.misc gelten, wie in den anderen Newsgroups der de-Hierarchie, einige Regeln (Netiquette). Diese sind nicht verbindlich, aber aus einem Konsens entstanden und werden dementsprechend von den meisten Postern eingefordert.

Du findest die Netiquette in der Newsgroup


oder im Web unter


Weitere Quellen für Infos zum Usenet:


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1.2. de.rec.tv.misc


1.2.1. Tagline und Charta

de.rec.tv.misc                                       Ich glotz TV.


Status
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unmoderiert


Charta
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In dieser Gruppe sollen alle fernsehbezogenen Themen diskutiert werden,
für die nicht schon eine speziellere Gruppe existiert.

Also beispielsweise:
- Profil und Image einzelner Sender;
- TV-Filme, Shows, Dokumentationen und andere Sendungen (bei im
  deutschsprachigen Free-TV noch nicht ausgestrahlten Inhalten sollte
  ein Spoilerhinweis gesetzt werden);
- Fernsehspezifische Aspekte von Kinofilm-Ausstrahlungen
  (geschnittene Szenen, Position der Werbeblöcke, ...);
- TV-FAQs;
- sonstige nicht-technische Kabel- oder SAT-Themen.

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1.2.2. Verweise auf andere Newsgroups

Für Serien gibt es die Newsgroup:

Fragen bzgl. Werbung sind hier fehl am Platz, die richtige Newsgroup dafür ist:

Wenn du Fragen zu Songs aus Filmen oder Serien hast, passt folgende Newsgroup besser:

Technische Fragen zum Fernsehen gehören nach:

Der GEZ und Artverwandten nimmt sich folgende Newsgroup an:


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1.2.3. Spoiler-Warnungen

Benutze SPOILER-Warnungen

Wenn du in deinem Posting Inhalte oder Infos über Sendungen erwähnst, die in Deutschland noch nicht im Free-TV gezeigt wurden, dann kennzeichne dieses Posting bitte entsprechend.


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1.2.4. Tags

Am besten verwendest du für Sendungen Tags, um so die Postings besser zu kennzeichnen. Du kannst dir ein paar ältere Postings anschauen (Das sollte man in einer neuen Newsgroup am Anfang sowieso tun.), um zu sehen, welche Tags normalerweise für die Sendung verwendet werden. Das könnte dann z.B. so aussehen:


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1.2.5. Abkürzungen

ALM:    Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
BPjM:   Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
drtm:   de.rec.tv.misc
FSF:    Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
FSK:    Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
GEZ:    Gebühreneinzugszentrale (der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten)
GfK:    Gesellschaft für Konsumforschung
IMDb:   Internet movie database
LMA:    Landesmedienanstalt
MA:     Marktanteil
NTSC:   National Television Standards Committee (amerik. Fernsehnorm)
OmU:    Originalton mit Untertitel
OTS:    Originaltextservice
PAL:    Phase Alternating Line (Fernsehnorm, die u.a. in Deutschland verwendet wird)
PPV:    Pay per view/entgeltpflichtiger Einzelabruf
RStV:   Rundfunkstaatsvertrag
WWM:    Wer wird Millionär
ZF:     Zimmer frei


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2. FAQ


2.1. GEZ

Zu dem Thema GEZ gibt es eine eigene Gruppe:


de.soc.medien.rundfunkfinanzierung	Schon GEZahlt?

Charta
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In dieser Gruppe geht es um Rundfunkfinanzierung im Allgemeinen
und um Aufgaben und Befugnisse der Gebühreneinzugsbehörden (in
Deutschland: der GEZ und der Rundfunkanstalten) im Speziellen.


Ein paar Links mit Infos zur GEZ:


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2.2. FSK/BPjM/FSF

Die SPIO (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.) ist die Rechts- und Verwaltungsträgerin der FSK. Diese prüft auf freiwilliger Basis Filme, Videos, DVDs u.ä. und vergibt eine Freigabe mit der entsprechenden Altersklasse.


Für Sendungen im Fernsehen gilt nach dem Rundfunkstaatsvertrag, Abschnitt 1; § 3:


Bei einer durch einen Jugendschutz-Code gesperrten und verschlüsselten Sendung im digitalen TV, ergeben sich nach dem RStV und den Jugendschutz Richtlinien und Satzungen (§ 5 und 6 der Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in digital verbreiteten Programmen des privaten Fernsehens) der ALM folgende abweichende Uhrzeiten:


Bei PPV gelten nach den obigen Texten zusätzlich folgende abweichende Uhrzeiten:



Indizierung: Die BPjM entscheidet über eine Aufnahme eines Mediums in die Liste jugendgefährdender Medien. Die Überwachung der rechtlichen Konsequenzen daraus obliegt den deutschen Strafverfolgungsbehörden, nicht der BpjM.
Beschlagnahme: Angeordnet wird die "Bundesweite Beschlagnahme" von einem Gericht/Richter, nicht von der BpjM. Das passiert, wenn ein Medium gegen geltendes Strafgesetz verstösst (u.a. §§ 131, 184 StGB). Durchgeführt wird dies von den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft/Polizei).
Die amtlichen Listen hierzu werden z.B. in der Zeitschrift "BpjM Aktuell" (ISSN 0943-5638) veröffentlicht.
(Martin Hoefs)


Die FSF prüft auf Antrag Programme unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes. Antragsteller sind die Jugendschutzbeauftragten der Sender oder die für die Kontrolle der Privatsender zuständigen Landesmedienanstalten.


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2.3. Fernsehmitschnitte

Wenn du Fernsehmitschnitte von Eigenproduktionen der Sender suchst, dann wendest du dich am besten direkt an den entsprechenden Sender.


Bei Filmen schaust du am besten in der IMDb oder direkt bei einem (Online-)Shop nach, ob die Sendung auf Video/DVD veröffentlicht wurde.


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2.4. Originalton

Die meisten Filme werden von den Sendern nicht mit Originalton (2-Kanalton, OmU oder ausschließlich Originalton) ausgestrahlt,

Premiere bietet mittlerweile viele Filme zusätzlich mit Originalton an, und auch der Pay-TV-Kanal MGM sendet seine Filme mit Originalton.


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2.5. Spezielle Sendungen


2.5.1. "Zimmer frei" mit Cherno Jobatey

Die Folge mit Jobatey lag seit der Aufzeichnung im Februar 1999 im "Giftschrank" des WDR. Am 23.11.2003 wurde sie zum ersten Mal ausgestrahlt.

Weil sich Jobatey, seiner Zeit "Verstehen Sie Spaß?"-Moderator, laut Christine im FAZ-Fragebogen gerühmt hatte, es trotz einer früheren Rechtschreibschwäche zum Journalisten gebracht zu haben, tischten ihm Christine und Götz gleich zu Beginn eine Buchstabensuppe und "Russisch Brot" auf. Mit einem von Götz als "Denkhilfe" auf die Stirn geklebten Pflaster mit "ABC"-Beschriftung ließ Christine den Gast unter anderem einzelne Buchstaben aus der Suppe benennen und Wörter buchstabieren.
Jobatey wurde daraufhin immer wortkarger und war schon sichtlich beleidigt, als Götz eine Partie Scrabble begann, in der (nur noch) die Gastgeber sich bemühten, die Wörter "Stille" und "Kommunalobligation" zu legen.

Schließlich verließ Jobatey mit der knappen Bemerkung, er würde mal im Duden nachschauen, die Bühne.

Christine und Götz vertrieben sich die Zeit mit Scrabble und stellten einige Mitarbeiter vor, während das Publikum wartete.

Nach mehreren Minuten und der Homestory kam Jobatey wieder zurück, absolvierte den Rest des geplanten Programms meist widerwillig und wirkte ansonsten eher desinteressiert.

Die Unterhaltung verlief einsilbig und beschränkte sich insbesondere zwischen Christine und Jobatey größtenteils auf den Austausch von Beleidigungen.

Die Meinungen darüber, ob die Sendung eher eine Blamage für den Gast Jobatey oder für die Gastgeber Christine und Götz war, gehen weit auseinander.

Es gibt keine gesicherten Informationen darüber, aus welchen Gründen die Sendung vier Jahre lang nicht zur Ausstrahlung kam.
Laut früheren Aussagen Götz', verhinderte Jobatey dies mit rechtlichen Mitteln. Zur Zeit der Ausstrahlung wurde das, auch von Götz, nicht mehr behauptet, stattdessen gab es _Gerüchte_, dass dies damals vom Intendanten des WDR ausging: entweder weil ihm der Vorfall zu unangenehm war oder weil er vom Intendanten des SWR, der damals "Verstehen Sie Spaß" produzierte, darum gebeten wurde. Sicher ist nur, dass der neue Unterhaltungschef des WDR keine Gründe fand, die Sendung nicht auszustrahlen.


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2.5.2. "Streit um drei"/"Richterin Barbara Salesch"

Beide Sendungen zeigen Gerichtsverhandlungen, da aber Prozesse nicht gefilmt werden dürfen, gilt für die Fälle und Betroffenen folgendes:

"Streit um drei":   echte Richter (Ausnahme: am Freitag mit Ulrich Volk, der Rechtsanwalt ist)
    Schauspieler mit erfundenen Fällen
    nach jedem Fall werden reale Urteile zitiert, die mehr oder weniger mit dem gespielten Fall zu tun haben
    [Das Format wurde inzwischen eingestellt.]
     
"Salesch":   echte Richterin
    Schauspieler mit erfundenen Fällen
    echte Anwälte
"Salesch" früher:   Schiedsgerichtsverfahren mit gültigem Urteil
    echte Betroffene mit ihren echten Fällen


Auch bei den anderen Gerichtshows agieren echte Richter und werden erfundene Fälle dargestellt.


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2.5.3. "Wer wird Millionär"

Die Quizshow "Wer wird Millionär" auf RTL wird nicht live ausgestrahlt. Viel mehr werden, meistens, drei Sendungen der kommenden Tage (Freitag, Samstag, Montag) meist dienstags nacheinander aufgezeichnet. Um aber dennoch den Eindruck einer Live-Sendung zu erwecken, greift RTL zu ein paar Tricks:

Die Aufzeichnung ermöglicht es RTL auch, sehr lange Erläuterungen der Kandiaten, Versprecher, Probleme beim Anruf des Telefonjokers oder andere Pannen zu schneiden. Ausserdem ist es so natürlich dem Telefonjoker nicht möglich, die Sendung zu verfolgen und sich auf einen eventuellen Anruf vorzubereiten.

Bei der Auswahlfrage sehen die Kandidaten das gleiche Bild wie der Fernsehzuschauer. Sind allerdings Blinde unter den Kandidaten, laufen die Antworten nacheinander über den Monitor, um den anderen Kandidaten keinen Vorteil zu geben.

Vergisst einer der Kandidaten bei der Auswahlfrage nach Eingabe der korrekten Reihenfolge die Bestätigungstaste zu drücken, so werden immer 20 Sekunden, die Zeit, die den Kandidaten zur Verfügung steht, als Antwortzeit eingeblendet.

Für jeden Aufzeichnungstag stehen zwei Ersatzkandidaten zur Verfügung, die, wenn sie nicht gebraucht werden, am nächsten Aufzeichnungstag als reguläre Kandidaten teilnehmen dürfen.

Alle Kandidaten dürfen vor der Ausstrahlung der jeweiligen Sendung nichts über diese erzählen. Andernfalls droht eine Vertragsstrafe von 2500 EUR.

Bei Nichtausstrahlung der Sendung, aus welchen Gründen auch immer, erhalten die Kandidaten ihre erspielten Gewinnsummen nicht.

Auch Jauch bekommt zu Beginn der jeweiligen Frage die korrekte Antwort nicht mitgeteilt. Erst wenn die Antwort des Kandidaten eingeloggt wurde, erscheint auf Jauchs Bildschirm neben der eingelockten Antwort entweder ein grüner Punkt (Antwort ist richtig) oder ein roter Punkt (Antwort ist falsch).


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3. Tipps und Infos


3.1. Einschaltquoten/GfK

Die verschiedenen Senderfamilien (ARD, ZDF, RTL, ProSiebenSat.1 Media AG) finanzieren und kontrollieren als Auftraggeber in der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) die Daten der GfK-Fernsehforschung. Die GfK hat von der AGF den Auftrag zur Durchführung der kontinuierlichen Fernsehzuschauerforschung in Deutschland. Dadurch ist gewährleistet, dass es in Deutschland eine "einheitliche Währung" für die Nutzungswerte TV gibt, und zwar sowohl für die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender wie auch für die Werbeagenturen und Werbungtreibenden.



Um die Zahlen zu ermitteln, wählt die GfK Haushalte aus, deren Zusammensetzung statistisch den rund 33 Millionen TV-Haushalten in Deutschland entspricht und die die Grundlage der GfK-Fernsehforschung bilden. Im Haushalt wird ein elektr. Messgerät fest installiert. Derzeit gibt es in Deutschland 5.640 Haushalte zur Ermittlung des TV-Konsums, damit werden 13.000 (deutsche) Personen > 3 Jahre erfasst. In jedem Bundesland gibt es mindestens 220 Haushalte, in NRW als dem einzigen Bundesland etwas mehr als 1.000.

Diese Haushalte werden nach den wichtigsten soziodemographischen Kriterien (Alter, Bildung, Kinderzahl, Haushaltsgrösse usw.) ausgewählt.

Mittels einer Fernbedienung melden sich alle Haushaltsmitglieder per Knopfdruck an, sobald sie fernsehen. Die Daten aus den einzelnen Haushalten werden nachts abgerufen und bei der GfK-Fernsehforschung gewichtet und hochgerechnet. Daraus lassen sich das Zuschauerverhalten bei Sendungen, Werbeblöcken und Zeitschnitten für beliebige Zielgruppen, Regionen und Empfangssituationen ermitteln. Die wichtigste Begriffe sind Reichweite, Marktanteile und Zielgruppe:

Die Reichweite (Rating):
Sie gibt in Absolutzahlen (Mio.) an, wieviele Personen eine Sendung tatsächlich gesehen haben.

Marktanteil:
Dieser Wert ist für den Vergleich mit Konkurrenzsendern von Bedeutung. Hier geht es darum, die prozentuale Aufteilung der Zuschauer unter den Anbietern zu ermitteln. Also: Wenn x Leute insgesamt ferngesehen haben, wie viele entfallen davon auf jeden einzelnen Sender?

Zielgruppe:
Da die Kenndaten für jede einzelne Person bekannt sind, kann auch ermittelt werden, wieviele Zuschauer aus verschiedenen Altersgruppen, mit welchem Einkommen etc. bestimmte Programme sehen. Am wichtigsten für die Werbewirtschaft und damit die Sender sind die Zuschauer zwischen 14 und 49 Jahren. Daher ist die spezielle Zielgruppe 14-49 normalerweise interessanter als die Reichweite bei allen Zuschauern.


Die Statistiken und Erfassungen sind relativ zuverlässig. Fernsehsender und besonders Werber und Agenturen sind mit der derzeitigen Situation zufrieden, auf die sich alle verständigt haben. Es sind vorerst keine Aufstockungen der Haushalte oder andere Methoden der Zahlenermittlung geplant.
Wenige kleine Sender wie EuroNews, CNN etc. verzichten meistens aus Kosten/Nutzen-Gründen auf die Zahlen und ermitteln diese lieber selbst aus anderen Quellen, wie Umfragen etc.

Deren bzw. allgemeine Standardkritikpunkte an dem momentanen Verfahren der GfK sind:

(Teile des Textes von Lars Kasper, ARD und aus unbekannter Quelle und unter Zuhilfenahme von Cornell Binder)

Links zu Quoten findest du unter "4.5. Verschiedenes".


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3.2. Werbungsrichtlinien

Die Werbungsrichtlinien sind im Rundfunkstaatsvertrag in den § 43 - 46 enthalten.



Kurze, vereinfachte Zusammenfassung:

Gottesdienste, Sendungen für Kinder dürfen gar nicht, Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Dokumentarfilme und Sendungen religiösen Inhalts nur ab einer Länge von mehr als 30 Min. unterbrochen werden.

Pro Stunde dürfen nicht mehr als zwölf Min. Teleshopping-Spots, Werbespots und andere Formen der Werbung gezeigt werden. Insgesamt dürfen pro Tag nicht mehr als 288 Min. Werbung gezeigt werden, davon nicht mehr als 216 Min. Werbespots.


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3.3. Senderfamilien

Das ist nur eine kurze und grobe Darstellung der Beteiligungen oder Besitzverhältnisse der beiden größten privaten Sendergruppen:



 ProSiebenSAT.1 Media AG
  |   |   |   |   |
  |   |   |   |   |
  |   |   |   |    - 9live
  |   |   |   |
  |   |   |    - Kabel 1
  |   |   |
  |   |    - N 24
  |   |
  |    - SAT.1
  |
   - PRO7



Sendergruppe:

PRO7 - SAT.1 - Kabel 1 - N 24 - 9live




 Bertelsmann AG
  |
   - RTL Group
     |
      - CLT-UFA S.A.
        |   |   |
        |   |    - SuperRTL
        |   |
        |    - RTL 2
        |
        |
         - UFA Film und Fernseh GmbH
           |   |
           |   |
           |   |
           |    - VOX
           |
            - RTL
               |
                - N-TV



Sendergruppe:

RTL - RTL 2 - SuperRTL - VOX - N-TV




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3.4. Rundfunkstaatsvertrag/LMA

Der Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gilt seit dem 1. April 2005.